Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Big City Life
15.06.2019 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, weltweit hat sich die städtische Bevölkerung seit 1950 mehr als vervierfacht, auch in Deutschland ist die Urbanisierung weiter auf dem Vormarsch. Egal ob Kleinstadt oder Metropole – vor allem junge Menschen zieht es in die Stadt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Moderne Städte sind ökonomische und kulturelle Ballungszentren, Projektionsflächen für Freiheit und Selbstverwirklichung. Mobilität hat als verbindendes Element einen entscheidenden Anteil an dieser Entwicklung. Städte sind Verkehrsknotenpunkte, die Straßen längst nicht mehr nur zur Rushhour überlastet. In dem hektischen Treiben als Verkehrsteilnehmer stets die Übersicht zu behalten, ist keine Leichtigkeit. Wir widmen uns deshalb in diesem Monat ganz dem Stadtverkehr und haben für Dich jede Menge hilfreicher Tipps für eine sichere Fahrt auf zwei und auf vier Rädern zusammengestellt. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern
15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Unfallflucht/Fit für den Frühling
15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Damit Du Dich garantiert richtig verhältst, wenn es beim Ein- oder Ausparken doch einmal kracht, haben wir für Dich die wichtigsten Informationen zum Thema Unfallflucht zusammengestellt. Die Tage werden wieder länger, die Temperaturen steigen – vielen Bikern kribbelt angesichts des unmittelbar bevorstehenden Frühlingsanfangs bereits die Gashand. Doch bevor Du Dich endlich wieder auf den Sattel schwingst und in die neue Saison startest, steht für Mensch und Maschine zunächst eine gründliche Kontrolle an. Unser Check-Up macht Dich in kürzester Zeit fit für den Frühling! Auch im neuen Jahr allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >2019 sicher durch die Haupt- und Abgasuntersuchung
15.01.2019 | FAHRSCHUL-WISSENTrotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. Neue gesetzliche Vorschriften verkomplizieren 2019 die bestehende Verunsicherung. Alle Jahre wieder stehen für Auto- und Motorradfahrer die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Um in den Besitz einer gültigen Plakette zu gelangen, muss das eigene Fahrzeug alle zwei Jahre in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Untersuchung. Statistisch gesehen sind die Sorgen nicht unbegründet: Laut Angaben des TÜVs verweigerten die Prüfer knapp jedem vierten Auto das begehrte Prüfsiegel. „Besonders häufig sind es kleinere Mängel, wegen denen die Zulassung verwehrt wird“, weiß #userInhaber# von der #userName#, von Berufs wegen Stammgast bei den zuständigen Prüfstellen. „Fehlende Papiere, abgelaufene Verbandskästen oder ein defektes Lämpchen sind besonders ärgerliche Gründe, durch den TÜV zu fallen. Wer selbst ein wenig Zeit in die Vorbereitung investiert, ist vor bösen Überraschungen gefeit und spart später Geld und Nerven.“ Mit dem Jahreswechsel löst die orangefarbene Prüfplakette das vormals grüne Siegel ab, für Ordnungsbehörden ein klarer Indikator für Verwarnungen und Bußgelder. Doch nicht nur farblich hat sich im vergangenen Jahr in Sachen Haupt- und Abgasuntersuchungen einiges getan. Mit der Einstufung „Gefährlicher Mangel“ hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Klassifizierung geschaffen, mit welcher die Prüfer dem Fahrzeug zwar eine unmittelbare Verkehrsgefährdung attestieren, dem Halter aber immerhin noch die Fahrt nach Hause oder in die nächstgelegene Werkstatt gestatten. Seit vergangenem Jahr ebenfalls wieder Pflicht, ist die umstrittene Abgasmessung am Endrohr während der Abgasuntersuchung. Dabei wird eine Sonde direkt in den Auspuff eingeführt, um Defekte oder Manipulationen offenzulegen. „Die Endrohrmessung wird weithin als eine politische Reaktion auf den Abgasskandal gedeutet“, so #userInhaber#. „Die Kosten dafür trägt letztlich wieder der Kunde, denn den damit verbundenen Mehraufwand schlagen Dekra, TÜV und Co. auf ihre Gebühren auf.“ Um zusätzliche Kosten durch unnötige, weil vermeidbare Nachkontrollen oder verpasste Fristen zu vermeiden, rät #userInhaber# allen Fahrzeughaltern, sich rechtzeitig um einen Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu kümmern und das eigene Fahrzeug im Vorfeld möglichst gründlich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Haupt- und Abgasuntersuchung
15.01.2019 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, mit dem Führerschein in der Tasche ist für Dich meist auch der Weg zum eigenen Fahrzeug nicht mehr weit. Doch egal, ob Du auf zwei oder vier Rädern unterwegs bist: Alle Jahre wieder steht für Dich als Fahrzeughalter die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Dann musst Du Dein Auto oder Motorrad in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüfen lassen. Damit soll gewährleistet werden, dass nur als verkehrstauglich empfundene Fahrzeuge am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Prüfung. Abgesehen von der eigentlichen Untersuchung fürchten viele zusätzliche Kosten bei Nachbesserungsbedarf und Wartungsarbeiten. Dabei gibt es mit der richtigen Vorbereitung kaum Anlass zur Sorge um Fahrzeug oder Geldbeutel. Wir verraten Dir in diesem Monat, was Du beachten solltest, um stressfrei und kostenschonend in den Besitz der begehrten Plakette zu kommen. Auch im neuen Jahr allzeit eine gute und sichere Fahr wünscht Dir Dein Team der Fahrschule Ludwig & Ertel GmbH aus Maxhütte-Haidhof in der Bahnhofstr. 8
Mehr erfahren >So gelingt der Weihnachtsbaum-Transport mit dem Auto
15.12.2018 | FAHRSCHUL-WISSENIm vorweihnachtlichen Stress lassen sich viele Autofahrer beim Kauf des Tannenbaums leichtfertig zu waghalsigen Transportmanövern hinreißen. Dabei wird die unzureichend gesicherte, immergrüne Fracht schnell zum lebensgefährlichen Geschoss. Die festlich geschmückte Tanne gehört für viele Haushalte hierzulande ebenso fest zu Weihnachten wie die Geschenke darunter. Doch damit das immergrüne Bäumchen im heimischen Wohnzimmer auch leuchten kann, muss es erst einmal dorthin transportiert werden. Ob selbst geschlagen oder künstlich: Wer nicht über ausreichende Ladefläche im Kofferraum oder auf dem Anhänger verfügt oder einen Pick-up-Truck fährt, für den gestaltet sich dieses Unterfangen zuweilen kompliziert. Dem Erfindungsreichtum deutscher Autofahrer scheinen dabei keine Grenzen gesetzt. Doch vom ADAC durchgeführte Crash-Tests demonstrieren, wie schell die weihnachtliche Fracht bei unzureichender Sicherung zum tödlichen Geschoss werden kann. #userInhaber# von der #userName# weiß Abhilfe: „Wie jede Ladung, muss auch der Tannenbaum am oder im eigenen Fahrzeug so gesichert werden, dass er bei jedem Verkehrsverhalten fest an Ort und Stelle bleibt.“ Die gängigsten Möglichkeiten hierfür bieten der Transport auf dem Autodach oder im Kofferraum. Von der ebenfalls häufig praktizierten Variante im Innenraum bei umgeklapptem Beifahrersitz rät #userInhaber# hingegen ab: „Die Gefahr einer Sichteinschränkung ist hierbei schlicht zu groß.“ Beim Transport auf dem Autodach sollten Fahrer nur Dachgepäckträger und Spanngurte mit gültigem Prüfzeichen verwenden. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Auch darf der Christbaum weder vorne noch seitlich die Ausmaße des Fahrzeugs überschreiten. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus, ist die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch, bei Dunkelheit zusätzlich mit einem roten Licht zu kennzeichnen. Die Spitze des Baumes sollte dabei nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ähnliches gilt auch für den Transport im Kofferraum: So darf der Baum zwar aus dem Kofferraum hinausragen, schon ab 1,5 Metern ist dieser aber wie oben beschrieben mit einem roten Tuch zu kennzeichnen. „Schieben Sie den Baum immer mit dem Stammende zuerst in den Kofferraum. Zur zusätzlichen Sicherheit schieben Sie am besten ein Holzbrett zwischen Stamm und Fahrersitz, so drückt der Baum auch bei einer heftigen Bremsung nicht durch die Lehne“, so #userInhaber#. Wer nach dem Transport nicht stundenlang Nadeln und Harz aus dem Innenraum entfernen möchte, sollte das Fahrzeuginnere mit einer alten Decke oder einem Bettlaken auslegen. Um den Aufwand zu minimieren, rät #userInhaber# Verbrauchern grundsätzlich, eine Lieferung in Erwägung zu ziehen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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