Wie viele theoretische Pflichtstunden muss ich absolvieren? Welche Sonderfahrten benötige ich für die praktische Führerscheinprüfung? Egal, welche Frage Dir im Kopf herumspukt, wir haben die Antworten! Hier findest Du die wichtigsten Informationen rund um die Führerscheinausbildung auf einen Blick.
Eine erfolgreiche Führerscheinausbildung ist aber immer auch von persönlichen Faktoren abhängig. Deshalb stimmen wir unser Ausbildungskonzept gemäß Deiner individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Dir ab.
12 Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Übungsstunden Du benötigst, hängt davon ab, wie schnell Du Dich im laufenden Verkehr einfügst und sicher fühlst.
Der Theorieunterricht ist in 14 Einheiten unterteilt. Diese sind Pflicht.
Der Gesetzgeber erlaubt die theoretische Prüfung drei Monate vor Deinem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Für das begleitete Fahren gilt dasselbe entsprechend vor Deinem 17. Geburtstag.
Die Kosten für den Führerschein setzen sich zusammen aus der Grundgebühr (GG), den Übungsfahrten (ÜF) und den Sonderfahrten (SF). GG und SF sind Festpreise. Die Variable besteht in den Übungsfahrten. Es ist halt so: während Max etwas mehr Zeit braucht, um die nötige Sicherheit zu bekommen, ist Lena überdurchschnittlich schnell bereit für die Prüfung und benötigt entsprechend weniger Stunden. Hinzu kommt noch die Gebühr für die Vorstellung zu den beiden Prüfungen (VT und VP). Zusätzlich fallen (fahrschulunabhängig) dann noch die TÜV- und DEKRA-Gebühren für die Theoretische und die Praktische Prüfung an.
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Wir beraten Dich gerne.